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Willkommen bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit

Unsere Aufgaben

In der Stabsstelle Arbeitssicherheit sind wir drei Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die unmittelbar der Ordinariatsdirektorin unterstellt sind. Unsere Aufgaben sind im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes definiert, wobei es unsere primäre Aufgabe ist, die Verantwortlichen im Arbeitsschutz (z.B. Abteilungsleitungen, Kirchenvorstände, Verwaltungsleitungen, Kita-Leitungen) in allen Belangen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu beraten und sie bei der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dazu beraten wir die Verantwortlichen regelmäßig vor Ort, führen Sicherheitsbegehungen durch, analysieren Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe und erarbeiten bei festgestellten Gefährdungen oder Belastungen mögliche Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung dieser.

Wir unterstützen die Verantwortlichen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen. Bei all unseren Aufgaben arbeiten wir eng mit dem Betriebsarzt und der Mitarbeitervertretung zusammen. Auch erstellen wir Vorlagen und Arbeitshilfen, z. B. zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Alle bereits erstellten Dokumente sind im Bistumshandbuch zu finden. 

Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Unfallgefahren zu verhindern und dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an gesundheitsgerechten und belastungsarmen Arbeitsplätzen arbeiten können. Um dieses Ziel zu erreichen, führen wir seit 2019 Arbeitsschutz mit System (AMS) in allen unseren Einrichtungen ein.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Weitere Informationen

Ansprechpartner und Zuständigkeiten
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Betriebsärztliche Betreuung
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